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  • KV-Honorarrecht
    Ausgabe 01/2011

    RLV/QZV zu niedrig? – Widerspruch gegen den Honorarbescheid nicht vergessen!

    Erhebt ein Arzt, der mit der Höhe der Zuweisung von RLV bzw. QZV nicht einverstanden ist, nur gegen den RLV-/QZV-Zuweisungsbescheid Widerspruch (bzw. stellt er nur einen Antrag auf RLV-/QZV-Erhöhung) und vergisst er, gegen den Honorarbescheid für das entsprechende Quartal Widerspruch zu erheben, kann das für ihn sehr ungünstig sein.  

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  • Gemeinschaftspraxis
    Ausgabe 01/2011

    Anspruch auf RLV-­Zuschlag von zehn Prozent bestätigt

    Der zehnprozentige Zuschlag auf das Regelleistungsvolumen (RLV) für arztgruppen- und schwerpunktgleiche Gemeinschaftspraxen ist rechtmäßig. Zu diesem Ergebnis kam das Sozialgericht Marburg in ­einem Urteil vom 14. April 2010 (Az: S 11 Ka 512/09, abrufbar unter „Downloads/Urteile“).  

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  • Steueränderungen
    Ausgabe 01/2011

    Neue Lohnsteuerrichtlinien 2011 – diese ­Änderungen sollten Sie kennen

      Am 5. November 2010 hat der Bundesrat den Lohnsteuer-Richtlinien 2011 (LStR 2011) zugestimmt. Diese gelten für Lohnzahlungszeiträume ab dem 31. Dezember 2010. Die LStR bieten dem Radiologen als Arbeitgeber zahlreiche Richtwerte und perse rechtssichere Orientierungshilfen, da der Arbeitgeber für die korrekte Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer haftet.

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  • Kassenabrechnung
    Ausgabe 01/2011

    Befristung der Nr. 01435 EBM aufgehoben

    Die zum 1. Januar 2009 neu in den EBM aufgenommene Haus-/Fachärztliche Bereitschaftspauschale nach Nr. 01435 EBM (bewertet mit 250 Punkten) war ursprünglich bis zum 31. Dezember 2010 befristet. Der Bewertungsausschuss hat aktuell beschlossen, diese Befristung aufzuheben. Die Nr. 01435 EBM ist somit auch weiterhin berechnungsfähig.  

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  • Kassenabrechnung
    Ausgabe 01/2011

    Weitere Änderungen an der Systematik der RLV?

    Der Bewertungsausschuss tagte am 22. Dezember 2010 über weitere Änderungen an der Systematik der Regelleistungsvolumina. Auf der Tagesordnung stand unter anderem eine Änderung der Zuschlagsregelung für Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) und Praxen mit angestellten Ärzten. Beschlossen wurde die Anknüpfung dieses Zuschlags an einen sogenannten Kooperationsgrad, also in Abhängigkeit von der Zahl der gemeinsam behandelten Patienten. Die Änderungen sollen zum 1.

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