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  • Gesetzgebung
    Ausgabe 01/2009

    GKV-OrgWG: Verkauf einer hälftigen Zulassung ist möglich

    Mit dem zum 1. Januar 2007 in Kraft getretenen Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) wurde die Möglichkeit einer sogenannten Teilzulassung eröffnet. Vertragsärzte können seither ihre Zulassung auf die Hälfte reduzieren.

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  • Arbeitszeugnis
    Ausgabe 01/2009

    Streit um „Dankes- und Wunschformel“ im Arbeitszeugnis

    Scheidet ein Mitarbeiter aus einer Arztpraxis aus, so hat er ein Anrecht auf Ausstellung eines „wohlwollenden“ Arbeitszeugnisses. Durch das Zeugnis soll dem Arbeitnehmer das berufliche Fortkommen nicht ungerechtfertigt erschwert werden.  

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  • Honorarreform 2009
    Ausgabe 01/2009

    Deutliche Honorarveränderungen zu erwarten

      Eigentlich sollten die KVen ihren Ärzten das für das Quartal 1/2009 gültige Regelleistungsvolumen (Fallwert in Euro und relevante Fallzahl des Vorjahresquartals) bis zum 30. November 2008 mitgeteilt haben. Da die KVen aber bei den erforderlichen Berechnungen die Entscheidungen des Bewertungsausschusses von Ende Oktober zu berücksichtigen hatten und zum Teil Schiedsämter bemüht werden mussten, wurde dieser Termin in den meisten KVen überschritten.

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  • Arbeitsrecht
    Ausgabe 01/2009

    Wie wird der Urlaub für Teilzeitkräfte berechnet?

    Nach dem Bundesurlaubsgesetz steht jedem Arbeitnehmer ein Mindesturlaub von 24 Werktagen pro Kalenderjahr zu. Werktage sind alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind. Also ist auch der Samstag ein Arbeitstag. Deshalb beträgt der Mindestjahresurlaub bei einer Vollzeitbeschäftigung in einer Fünf-Tage-Woche anteilig 24 : 6 x 5 = 20 Arbeitstage (= vier Wochen).

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  • Versorgungsengpass Radionuklide
    Ausgabe 01/2009

    Übergangsregelung bis 28. Februar 2009 verlängert

    KBV und Krankenkassen haben sich im Bewertungsausschuss darauf verständigt, die Übergangsregelung zur Durchführung von PET-Untersuchungen mit 18-Fluorid bis zum 28. Februar 2009 zu verlängern. Unter den in der Ausgabe 12/2008 genannten Bedingungen können daher weiterhin PET-Untersuchungen mit 18-Fluorid als vorübergehende Alternative zur Knochenszintigraphie bei GKV-Versicherten durchgeführt und abgerechnet werden.  

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