Die Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) zum 1. Januar 2013 hat auch Auswirkungen auf vorhandene Lohnsteuer-Freibeträge. Diese gelten – mit Ausnahme der Pauschbeträge für Behinderte und Hinterbliebene – nämlich nur bis zum Einsatz des ELStAM-Verfahrens durch den Arbeitgeber im Einführungszeitraum (Kalenderjahr 2013). Wer also weiter Lohnsteuer-Freibeträge in Anspruch nehmen will, sollte diese jetzt neu beantragen. Neue Anträge für 2013 sind mittels amtlichem Vordruck beim Finanzamt zu stellen.
Hintergrund: Aufwendungen wirken grundsätzlich erst bei der Einkommensteuerveranlagung steuermindernd. Wer aber hohe Aufwendungen – beispielsweise infolge der Fahrten zur Arbeit – hat, kann diese per Antrag bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigen lassen.
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