Die Vereinbarung zur Strahlendiagnostik und -therapie wird geändert. Dies betrifft v. a. die technische Qualitätssicherung im Bereich der diagnostischen Radiologie und führt damit zu einer Vereinfachung des Genehmigungsverfahrens.
Die apparativen Anforderungen an Geräte für die allgemeine Röntgendiagnostik einschließlich CT sind vom Gesetzgeber detailliert – insbesondere in der Röntgenverordnung (RöV) – vorgegeben. Deshalb entfallen die bisher in Anlage 1 der Vereinbarung geregelten apparativen Anforderungen. Der Arzt muss seiner KV künftig im Rahmen des Genehmigungsverfahrens die behördliche Genehmigung bzw. Anzeigebestätigung nach RöV vorlegen. Ergänzend kann die KV weitere Unterlagen, beispielsweise den Prüfbericht der Sachverständigenprüfung nach RöV, anfordern.
Die Röntgengenehmigung wird auch künftig nach Anwendungsklassen erteilt, und zwar auf Basis der röntgenrechtlichen Vorgaben. Damit entfallen ab Oktober 2017 die vom Hersteller oder Vertreiber abzugebenden Gewährleistungserklärungen.
Die Änderungen treten am 01.10.2017 in Kraft. Sie gelten nur für neu beantragte Genehmigungen. Bestehende Genehmigungen brauchen nicht umgestellt zu werden.
Auch für die Bereiche Strahlentherapie und Nuklearmedizin soll eine entsprechende Anpassung erfolgen.
Wir bedanken uns für Ihren Besuch auf dieser Website. Hier finden Sie unsere
>>AGB
und unsere
>>Datenschutzbestimmungen.
Guerbet GmbH
Otto-Volger-Straße 11,
65843 Sulzbach/Taunus
Telefon: 06196 762-0
www.guerbet.de
E-Mail: info@guerbet.de
Wenn Sie Fragen oder Anregungen zur Berichterstattung haben, erreichen Sie uns über das nachstehende Kontaktformular.
>>Zum KontaktformularWenn Sie Fragen oder Anmerkungen zu Produkten der Guerbet GmbH haben, kontaktieren Sie uns bitte hier.
>>Zum Kontaktformular