Abrechnungsergebnisse von Radiologen in den KVen im Quartal 3/2013

Viele Ärzte sind an Abrechnungsergebnissen ihrer Fachkollegen interessiert. In der Vergangenheit haben jedoch nur wenige KVen derartige Statistiken veröffentlicht. Seit Inkrafttreten des Versorgungsstrukturgesetzes Anfang 2012 hat die KBV jedoch die Verpflichtung, für jedes Quartal sowie für jede KV einen Bericht unter anderem über die Ergebnisse der Honorarverteilung, Fallzahlen und das Honorar je Arzt zu erstellen. Wie die wesentlichen Eckdaten für Radiologen aussehen, ist in der nachfolgenden Tabelle dokumentiert.

Die Daten stammen aus dem jüngst veröffentlichten Honorarbericht der KBV, der das Quartal 3/2013 betrifft. Sie basieren auf den Abrechnungsergebnissen von insgesamt 1.338 Radiologen.

Abrechnungsdaten von Radiologen in Quartal 3/2013

KV

KV-Umsatz je Arzt
Fälle je Arzt
Fallwert
Auszahlungsquote

Baden-Württemberg

96.279 €

1.100

87,50 €

83,05 %

Bayern

88.668 €

1.124

78,89 €

78,74 %

Berlin

72.573 €

968

74,94 €

87,60 %

Brandenburg

89.856 €

1.419

63,31 €

92,94 %

Bremen

97.425 €

896

108,72 €

94,48 %

Hamburg

98.832 €

1.844

53,60 €

72,07 %

Hessen

91.551 €

1.196

76,57 €

82,25 %

Mecklenburg-Vorpommern

98.010 €

1.734

56,51 €

84,43 %

Niedersachsen

97.181 €

1.363

71,32 €

73,83 %

Nordrhein

71.528 €

914

78,28 €

83,87 %

Rheinland-Pfalz

104.496 €

1.197

87,31 €

84,84 %

Saarland

92.542 €

999

92,67 €

84,71 %

Sachsen

103.496 €

1.460

70,89 €

83,71 %

Sachsen-Anhalt

92.848 €

1.804

51,48 €

85,60 %

Schleswig-Holstein

93.845 €

1.402

66,94 €

83,20 %

Thüringen

86.506 €

1.475

58,66 €

70,75 %

Westfalen-Lippe

124.137 €

1.281

96,88 €

80,21 %

alle KVen

92.862 €

1.244

74,67 €

82,01 %

 

Quelle: Abrechnungsstatistik der KBV; Praxen mit zugelassenen Ärzten

Große Unterschiede innerhalb der KVen 

Auffallend – wenn auch nicht überraschend – sind die deutlichen Unterschiede innerhalb der KVen. Dies betrifft sowohl den KV-Umsatz und die Fallzahl je Arzt als auch den Fallwert. Auch die Auszahlungsquoten schwanken beträchtlich, nämlich zwischen 72,07 Prozent in Hamburg und 94,48 Prozent in Bremen.

Weitere Details zu Abrechnungsergebnissen von Radiologen 

Der aktuelle Honorarbericht der KBV für das Quartal 3/2013 enthält darüber hinaus weitere Details zu den Abrechnungsergebnissen der Radiologen:

86,8 Prozent Honorarumsatz entfällt auf EBM-Kapitel 34 

Der größte Teil des Honorarumsatzes, nämlich 64,82 Euro je Fall bzw. 86,8 Prozent, entfällt auf das EBM-Kapitel 34. Der Anteil des Kapitels 34 am Honorarumsatz ist mit 93,2 Prozent im Saarland am höchsten, in Schleswig-Holstein mit 76,5 Prozent am geringsten. Innerhalb des Kapitels 34 entfällt erwartungsgemäß der größte Teil, nämlich 64,9 Prozent, auf MRT-Leistungen.

Anteile übriger EBM-Kapitel 

Die übrigen EBM-Kapitel tragen im Bundesdurchschnitt bei Radiologen wie folgt zum Honorarumsatz bei:

  • das Kapitel 24 (Radiologische Konsiliarpauschalen) 3,76 Euro je Fall,
  • das Kapitel 33 (Sonographie) 1,40 Euro je Fall,
  • das Kapitel 1 (im Wesentlichen Mammographie-Screening) 1,25 Euro je Fall und
  • das Kapitel 40 (Kostenpauschalen) 1,21 Euro je Fall

Weitere 2,22 Euro je Fall entfallen auf Leistungen aus anderen EBM-Kapiteln.

Überschüsse bei den Radiologen nur gering über dem aller Ärzte 

Bei den im Vergleich zu anderen Fachgruppen deutlich höheren Honorarumsätzen ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Anschaffungs- und Betriebskosten in radiologischen Praxen ebenfalls deutlich höher sind. Unter Anwendung der vom Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (ZI) für das Jahr 2010 ermittelten Kostensätze beträgt der Überschuss je Radiologe aus vertragsärztlicher Tätigkeit im Quartal 3/2013 lediglich 29.076 Euro und liegt damit nur leicht über dem durchschnittlichen Überschuss aller Ärzte/Psychotherapeuten von 26.057 Euro.

Weiterführender Hinweis

  • Den kompletten Honorarbericht finden Sie auf der Website der KBV sowie auf der des RWF unter www.rwf-online.de), Rubrik „Downloads“ (Zusatzdokumente).