Am 23. Juli 2015 ist das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz 2015 (GKV-VSG) weitgehend geräuschlos in Kraft getreten. Im Gegensatz zum Vertragsarztrechtsänderungsgesetz 2007 kann von revolutionären Ansätzen wohl eher nicht die Rede sein. Die bisherige Gesetzeslage wird in weiten Teilen feinjustiert (zum Beispiel Anstellung von Ärzten), verschärft (Praxisnachfolge), erleichtert (MVZ, Zweitmeinungsverfahren), regionalisiert (Honorarprüfungen) und bürokratisiert (Terminservicestellen).
Über die für Radiologen wichtigsten Neuerungen hat Sie das RWF in einem kurzen Überblick bereits in Ausgabe 7/2015 informiert. Der 44-seitige Sonderdruck „GKV-Versorgungsstärkungsgesetz – die neuen Regeln“ des Fach-Informationsdienstes „Praxis Freiberufler-Beratung“, der wie das RadiologenWirtschaftsForum vom IWW Institut erstellt wird, berichtet vertiefend über die neuen Regeln.
Gegenüber dem Sonderdruck „Das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz – jetzt die Weichen stellen“ aus dem April diesen Jahres haben sich insbesondere bei den Regeln zum Praxisaufkauf wesentliche Änderungen ergeben.
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