von RAen, FAen für MedR, Michael Frehse und Dr. Tobias Scholl-Eickmann, www.kanzlei-am-aerztehaus.de
Vom 12. bis 15. Mai 2015 hat in Frankfurt der 118. Deutsche Ärztetag stattgefunden. Beschlossen wurden dort unter anderem Änderungen der (Muster-)Berufsordnung. Das Beschlussprotokoll selbst umfasst 415 Seiten. Einige aus Verfassersicht auch für Radiologen wichtige Punkte werden nachfolgend kurz zusammengefasst.
Es wurden vier Änderungen der (Muster-)Berufsordnung (MBO) beschlossen, die voraussichtlich zeitnah auch in den regionalen Berufsordnungen umgesetzt werden dürften. Die folgenden drei Änderungen können auch für Radiologen relevant sein.
§ 10 Abs. 2 Satz 1 MBO, der die Einsichtnahmerechte des Patienten in die Dokumentation regelt, wird an das im Jahr 2013 in Kraft getretene Patientenrechtegesetz angepasst. Patienten ist somit auf Verlangen unverzüglich Einsicht in die vollständige, sie betreffende Patientenakte zu gewähren, soweit der Einsichtnahme nicht erhebliche therapeutische Gründe oder sonstige erhebliche Rechte Dritter entgegenstehen.
§ 18 Abs. 1 MBO, der die Zulässigkeit von Teilberufsausübungsgemeinschaften (Teil-BAG) konkretisiert, wird liberaler gefasst. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs, das die Regelung punktuell als verfassungswidrig angesehen hatte (Urteil vom 15.05.2014, Az. I ZR 137/12, siehe auch RWF-Nr. 07/2014, Seite 1).
Künftig sind anders als bislang auch Teil-BAG etwa zwischen medizinisch-technischen Disziplinen und patientenbezogenen Disziplinien denkbar, soweit der Gewinn nicht ohne Grund in einer Weise verteilt wird, die nicht dem Anteil der persönlich erbrachten Leistungen entspricht.
§ 20 Abs. 2 MBO, der die Praxisvertretung im Fall des Todes des Arztes regelt, wird unter Berücksichtigung des Lebenspartnerschaftsgesetzes angepasst, sodass auch Lebenspartner des Verstorbenen die Praxis vorübergehend durch einen Vertreter fortführen können. Zudem wird der zulässige Vertretungszeitraum von drei auf sechs Monate verlängert.
Die Ärztevertreter haben ferner mehrere sogenannte „Vorstandsüberweisungen“ an der (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) initiiert. Hier soll der Vorstand die Überlegungen zunächst prüfen und ggf. in einen Beschlussvorschlag überführen. Unter anderem sind folgende Punkte beraten worden:
Auch angesichts des mutmaßlich vorsätzlich herbeigeführten Flugzeugabsturzes in Frankreich lehnt der Deutsche Ärztetag eine Abschwächung der ärztlichen Schweigepflicht ab. Auch einzelne Diagnosen dürfen von den bestehenden Regelungen zur ärztlichen Schweigepflicht nicht ausgenommen werden.
Heftige Kritik wurde dem Gesetzgeber zuteil. Die Ärztevertreter forderte die Bundesregierung auf, folgende Änderungen im GKV-VSG zu veranlassen:
Fazit |
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Die Berufspolitik stand einmal mehr im Mittelpunkt des Ärztetags. Während die akut für die Praxis bedeutsamen Beschlussfassungen eher übersichtlich sind, haben die Ärztevertreter vor allem Angriffe auf die Freiberuflichkeit kritisiert. Abzuwarten bleibt, ob und inwieweit die Kritik zu einem Einlenken führt. |
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