„Währungsreform“ zum 1. Oktober 2013 beschlossen

KBV und Krankenkassen haben sich nach langen Verhandlungen auf eine Neufestsetzung des Orientierungswerts verständigt. Zum 1. Oktober 2013 werden der Orientierungswert und der kalkulatorische Punktwert auf 10 Cent festgesetzt. 

Nullsummenspiel durch ­geringere Punktzahlen

Da diese Änderung nach dem Honorarkompromiss vom Oktober 2012 ausgabenneutral erfolgt, werden die derzeitigen Punktzahlen im EBM mit einem Anpassungs­faktor, der sich aus der Division des bisherigen Orientierungswerts in Höhe von 3,5363 Cent und 10 Cent ergibt, multipliziert und neu festgelegt. 

Beispiel

Die MRT-Untersuchung des Thorax nach Nr. 34430 ist derzeit im EBM mit 3.430 Punkten bewertet. Dies entspricht bei einem Orientierungswert von 3,5363 Cent einem Betrag von 121,30 Euro. Zum 1. Oktober 2013 beträgt ­
die Bewertung dieser Leistung 1.213 Punkte (3.430 Punkte x 3,5363 : 10 = 1.212,95, auf­gerundet 1.213). 

 

Der nächste Reformschritt

Auf dieser Basis soll dann zum ­geplanten Termin des zweiten EBM-Reformschrittes am 1. Juli 2014 eine Anpassung der Kalkulationszeiten und der Praxiskosten vor­genommen werden.