„Sehr gut“, „gut“ oder nur „ausreichend“? Knacken Sie die Notenskala!

von Dr. Guido Mareck, Richter am Arbeitsgericht Iserlohn

Nachdem es in der letzten Ausgabe des „Radiologen Contrast Forum“ um die sogenannten Geheimcodes ging, widmet sich der folgende Beitrag der Notenskala bei Arbeitszeugnissen. Bei dem qualifizierten Arbeitszeugnis wird Führung (Verhalten) und Leistung des Krankenhaus-Radiologen im Arbeitsverhältnis zum Inhalt. Hier haben sich bei der Wortwahl und den Bewertungskriterien einzelne Formulierungen herausgebildet, mit denen bestimmte Bewertungen verbunden werden. Die Formulierungen werden dann einer Note gleichgesetzt.

Damit Sie wissen, welche Noten Sie in Ihren Zeugnissen so haben, haben wir nachfolgend ein typisches Zeugnis abgebildet:

Zeugnis/Arbeitszeugnis/Zwischenzeugnis

Einleitung

Angaben zu Person, Beruf und Beschäftigungsdauer des zu beurteilenden KH-Radiologen

Positions-, Aufgaben- und Tätigkeitsbeschreibung

Tätigkeitsmerkmale, Kompetenzen/Verantwortung

Berufliche Entwicklung innerhalb des Krankenhauses

Leistungsbereitschaft

Arbeitsbereitschaft

Arbeitsbefähigung (Belastbarkeit, intellekt. Fähigkeiten/Fachkenntnisse/Weiterbildung)

Arbeitsweise

Arbeitserfolg (Arbeitsmenge, Tempo, Qualität)

Besondere Erfolge

Fachwissen/Weiterbildungsmotivation

Mitarbeiterführungskompetenz (Gruppenleistung/Mitarbeiterzufriedenheit)

Zusammenfassende Leistungsbeurteilung (Zufriedenheitsaussage)

Hierbei gilt folgende Notenskala:

1. „stets/immer zu unserer vollsten Zufriedenheit“ = sehr gut

2. „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“ = gut

3. „stets zu unserer Zufriedenheit“ oder „zu unserer vollen Zufriedenheit“ = befriedigend

4. „zu unserer Zufriedenheit“ = ausreichend

5. „insgesamt (im Großen und Ganzen) zu unserer Zufriedenheit“ = mangelhaft

6. „hat sich bemüht“ = ungenügend

Verhaltensbeurteilung

Verhalten gegenüber Vorgesetzten/Kollegen/Patienten

Weitere persönliche und soziale Verhaltensaspekte

Zusammenfassende Verhaltensbeurteilung

Hierbei gilt folgende Notenskala:

1. „Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern war stets einwandfrei/vorbildlich“ = sehr gut

2. „Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern war einwandfrei/vorbildlich“ = gut

3. „Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern war gut“ = befriedigend

4. „Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern war befriedigend“ = ausreichend

Abschluss

Gründe für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses (von wem ging die Initiative aus?)

Dankens-/Bedauerns-Formel (ggf. Empfehlung/Wiedereinstellungsaussage)

Zukunftswünsche

Ausstellungsort und Datum mit Unterschrift

Vorsicht: Typischerweise werden Arbeitszeugnisse mit einer Schlussformel versehen, in der für die Zusammenarbeit in der Vergangenheit gedankt wird und gute Wünsche für die Zukunft verbunden sind. Nach der Rechtsprechung ist der Krankenhausträger jedoch nicht verpflichtet, das Zeugnis mit einer solchen Formel zu schließen.

Der Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses unterliegt der Verjährungsfrist von drei Jahren. Bereits vorher kann der Träger die Ausstellung verweigern, wenn der Anspruch nicht während einer angemessenen Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses geltend gemacht wird. Dies gilt auch, wenn Sie Ihr fehlerhaftes Zeugnis berichtigen lassen möchten.