Übergangsregelung für 18-Fluor-PET weiter bis 30. Juni 2010 verlängert

Da sich die Versorgungssituation mit 99m-Technetium für Knochenszintigraphien nicht wesentlich geändert hat, haben KBV und Krankenkassen Ende Dezember die Übergangsregelung zur Durchführung von PET-Untersuchungen mit 18-Fluorid bis zum 30. Juni 2010 verlängert. Unter bestimmten Bedingungen können damit weiterhin PET-Untersuchungen mit 18-Fluorid als vorübergehende Alternative zur Knochenszintigraphie bei GKV-Versicherten durchgeführt und abgerechnet werden.