Übergangsregelung für 18-Fluor-PET verlängert

Aufgrund des fortbestehenden Versorgungsengpasses bei Radionukliden ist es weiterhin zur Sicherstellung der Versorgung der Patienten mit therapieentscheidenden nuklearmedizinischen Untersuchungen erforderlich, dass als Substitut für stark radionuklidverbrauchende Knochenszintigraphien mit 99m-Technetium Positronen-Emissions-Tomographien (PET) mit radioaktiven Fluorverbindungen durchgeführt werden.

KBV und Krankenkassen haben daher die Übergangsregelung zur Durchführung von PET-Untersuchungen mit 18-Fluorid bis zum 31. Dezember 2010 verlängert.