Übergangsregelung für 18-Fluor-PET verlängert

Da sich die Versorgungssituation mit 99m-Technetium für Knochenszintigraphien nicht wesentlich geändert hat, haben KBV und Krankenkassen die Übergangsregelung zur Durchführung von PET-Untersuchungen mit 18-Fluorid bis zum 30. Juni 2010 verlängert. PET-Untersuchungen mit 18-Fluorid können erfolgen,

  • wenn die Untersuchung therapieentscheidend ist,
  • aufgrund der Erkrankung und/oder der erforderlichen Therapie unaufschiebbar ist oder
  • bei Vorliegen einer malignen Erkrankung oder einer Erkrankung, bei der ohne Behandlung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität zu erwarten ist.

Voraussetzung für die Durchführung derartiger Untersuchungen ist das Vorliegen aller rechtlichen Voraussetzungen durch die zuständigen Genehmigungsbehörden.