Übergangsregelung für 18-Flour-PET läuft zum 1. Juli 2011 aus

Bereits mehrfach haben wir im „RadiologenWirtschaftsforum“ berichtet, dass aufgrund von Versorgungsengpässen bei der Beschaffung von 99m-Technetium für Knochenszintigraphien ersatzweise die entsprechenden Untersuchungen als Positronen-Emmissions-Tomographien (PET) mit 18-Fluorid als vorübergehende Alternative durchgeführt und abgerechnet werden können. Die entsprechende Übergangsregelung wurde bereits mehrfach verlängert, zuletzt bis zum 30. Juni 2011.

Damit ist aber nunmehr Schluss: Die Regelung läuft zum 1.Juli aus. Das hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) den KVen der Länder in einem Rundschreiben vom 10.Juni 2011 mitgeteilt.Damit sind bis auf Weiteres Knochenszintigraphien mittels PET- bzw. PET-CT mit 18-Fluorid nicht als Kassenleistungen berechnungsfähig.

Versorgungsengpass mit 99m-Technetium besteht nicht mehr

Die KBV konnte aktuell mit dem GKV-Spitzenverband keine Verlängerung dieser Durchführungsempfehlung vereinbaren, weil die Krankenkassen davon ausgehen, dass die Versorgung mit 99m-Technetium derzeit ausreichend gesichert ist. Nur für den Fall, dass sich erneut Versorgungsengpässe für 99m-Technetium ergeben sollten, erklärte sich der GKV-Spitzenverband bereit, die Übergangsregelung wieder in Kraft zu setzen.

KBV empfiehlt Abschluss einer Kostenübernahmeerklärung

Die KBV hat die Entscheidung des GKV-Spitzenverbandes bedauert. Sie fordert, dass dann, wenn die Knochenszintigraphien mit 99m-Technetium aufgrund eines Radionuklidmangels nicht erfolgen können, weiterhin ersatzweise auch PET bzw. PET-CT-Untersuchungen durchgeführt werden können.

In derartigen Fällen empfiehlt die KBV, den Patienten mit einer Kostenübernahmeerklärung zu seiner Krankenkasse zu schicken, um so klarzustellen, dass die ersatzweise durchgeführte PET-Untersuchung als Kostenerstattung mit der Krankenkasse abgerechnet werden kann. Dabei wird eine Abrechnung nach der GOÄ empfohlen.