KBV und Krankenkassen haben sich im Bewertungsausschuss darauf verständigt, die Übergangsregelung zur Durchführung von PET-Untersuchungen mit 18-Fluorid bis zum 28.Februar 2009 zu verlängern. Unter den in der Ausgabe 12/2008 genannten Bedingungen können daher weiterhin PET-Untersuchungen mit 18-Fluorid als vorübergehende Alternative zur Knochenszintigraphie bei GKV-Versicherten durchgeführt und abgerechnet werden.
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