FRAGE: "Kann man bei CT-Untersuchungen der Gelenke die Ziffer 5376 GOÄ für die Rekonstruktion im zweiten Fenster abrechnen oder ist es Bedingung, dass eine zweite Serie (zusätzliche Strahlenbelastung) gefahren wird?"
ANTWORT: Der Zuschlag nach Nr. 5376 GOÄ kann nur berechnet werden, wenn tatsächlich eine zusätzliche Serie erfolgt.
Laut der Kommentierung von Hoffmann/Kleinken kann der Zuschlag nicht berechnet werden z. B. für die schon bei der Erstellung des CT selbst erfolgende Datenverarbeitung oder die Umrechnung von Rohdaten für separate Befunderstellung (z. B. bei Frakturausschluss).
Ggf. kann die Nr. 5377 GOÄ bei multiplanaren Rekonstruktionen, MPR angesetzt werden. Für eine computergesteuerte Analyse von CT-Bilddaten, die „nur“ zu 2D-Darstellungen führt, kann die Nr. 5377 GOÄ nicht berechnet werden. Wenn aber ein Volumenrendering erfolgt (Einsatz sogenannter 3D-Module), führt dies zu 3D-Darstellungen, für die die Nr. 5377 GOÄ berechenbar ist.
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