Die Eckpunkte des KV-Honorars für 2017 stehen fest: Darüber haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Krankenkassen ohne Schlichtungsverfahren im Erweiterten Bewertungsausschuss am 21.09.2016 verständigt. Die Einigung beinhaltet eine Erhöhung des Orientierungswerts um 0,9 Prozent sowie Eckpunkte zur morbiditätsbedingten Erhöhung der Morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV).
§ 87 Abs. 2g Sozialgesetzbuch (SGB) V sieht eine jährliche Anpassung des Orientierungswerts vor unter Berücksichtigung der
Davon ausgehend steigt der Orientierungswert von derzeit 10,4361 Cent zum 01.01.2017 um 0,90 Prozent und beträgt dann 10,5300 Cent. Dies entspricht laut KBV-Angaben einer Steigerung um bundesweit ca. 315 Mio. Euro. Das Ergebnis orientiert sich rechnerisch am Mittelwert der Forderungen beider Seiten:
Die KBV hatte in den Verhandlungen eine Erhöhung des Orientierungswerts um 1,40 Prozent sowie 120 Mio. Euro für strukturelle Maßnahmen gefordert; die Krankenkassen hatten eine „Null-Runde“ angeboten.
Eine weitere Erhöhung der MGV resultiert – regional unterschiedlich – aus der Entwicklung der Morbidität (Behandlungsdiagnosen) und der Demografie (Alter und Geschlecht). Der Bewertungsausschuss hat hierzu ebenfalls am 21.09.2016 Empfehlungen an die regionalen KVen und Krankenkassen gegeben, die bei den Verhandlungen für 2017 zu berücksichtigen sind. Der Mittelwert beider Veränderungsraten schwankt zwischen 1,37 (Sachsen-Anhalt) und 0,23 Prozent (Hamburg).
Bundesweit geht die KBV von einem zusätzlichen Honorarvolumen von 170 Mio. Euro aufgrund der gestiegenen Morbidität aus.
Die KBV zeigt sich mit dem Ergebnis insgesamt zufrieden. Beide Seiten gehen unter Berücksichtigung der ebenfalls am 21.09.2016 beschlossenen Vergütung für die Erstellung eines Medikationsplans und dem prognostizierten Anstieg der Ausgaben für extrabudgetäre Leistungen wie Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen und ambulantes Operieren von einer Vergütungserhöhung in einer Größenordnung von rund 1 Mrd. Euro aus.
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