Wie ist ein Ganzkörper-MRT nach EBM abzurechnen?

Frage: „Wie rechnen wir ein Ganzkörper-MRT als Kassenleistung korrekt ab?“

Antwort: Für ein Ganzkörper-MRT sieht der EBM keine eigenständige Position vor. Es besteht lediglich die Möglichkeit, die Positionen für die einzelnen Körperabschnitte zu berechnen.

Wir gehen davon aus, dass Sie bei einem Ganzkörper-MRT den Körperstamm untersuchen (ohne die Extremitäten), also z. B. bei einem metastasierenden Plasmozytom.

Je nachdem, welche Regionen Sie untersuchen, kann folgender Abrechnungsmodus infrage kommen:

• EBM-Nr. 34422 (Halsweichteile)

• EBM-Nr. 34430 (Thorax)

• EBM-Nr. 34441 (Abdomen)

Ggf. könnten noch zusätzlich, falls erforderlich, die EBM-Nr. 34420 (Gesichtsschädel) sowie die Nr. 34421 (Schädelbasis) angesetzt werden. Alle genannten EBM-Positionen sind mit je 1.053 Punkten bewertet. Das entspricht bei dem Orientierungswert für 2022 (11,2662 Cent) je 118,63  Euro. Die genannten Positionen sind nebeneinander berechnungsfähig.

Merke

Bei einer umfangreichen MRT-Untersuchung mit Berechnung mehrerer MRT-Positionen ist die begründende Indikation detailliert zu dokumentieren.

 

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