Sachverständige erstellen Leitlinien für Praxisbewertungen
In 2012 haben sich sieben der von den jeweiligen Industrie- und Handelskammern öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zur Bewertung von Arzt- und Zahnarztpraxen zu einer Vereinigung (VSA) zusammengeschlossen, um Leitlinien für die Bewertung von Arzt- und Zahnarztpraxen zu entwickeln, die die konkrete Anwendung der herrschenden modifizierten Ertragswertmethode vereinheitlichen sollen. Nun liegt die erste Stellungnahme vor.
Kerninhalte der gemeinsamen Stellungnahme
Ziel der gemeinsam erarbeiteten Stellungnahme ist es, einen fundierten einheitlichen Rahmen abzustecken, innerhalb dessen wichtige bewertungsrelevante Parameter bei der Bewertung von Arztpraxen angesetzt werden. Die jetzt veröffentlichten Leitlinien enthalten unter anderem Ausführungen
zur Prognoserechnung,
zur Korrektur und Berücksichtigung der Zinsen,
zum kalkulatorischen Unternehmerlohn,
zur Goodwill-Reichweite/Kapitalisierungszeitraum,
zum materiellen Praxiswert
zu Forderungen und Verbindlichkeiten etc.
Wer Orientierung bei der Praxiswertbestimmung sucht, kann die Stellungnahme kostenlos auf der Internetseite der VSA lesen und herunterladen: www.praxisbewertung-wertgutachten.de
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