PET/CT bei malignen Lymphomen: G-BA-Beschluss tritt in Kraft

Zur Unterstützung von Therapieentscheidungen bei bestimmten malignen Lymphomen kann in der vertragsärztlichen Versorgung (und im Krankenhaus) auch die Positronenemissionstomographie (PET)/Computertomographie (CT) eingesetzt werden. Die entsprechenden Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Erweiterung der Indikationsliste für PET-/CT-Untersuchungen sind in Kraft getreten.

Der G-BA hatte die Indikationsliste am 17.05.2018 entsprechend erweitert. Zum 08.08.2018 sind die Beschlüsse in Kraft getreten. Der Bewertungsausschuss muss nun binnen 6 Monaten über die Aufnahme entsprechender Abrechnungspositionen im EBM entscheiden. Es geht um die Indikationen für die Untersuchungsverfahren PET/CT. Diese sind bei bestimmten malignen Lymphomen erweitert worden um den

  • Einsatz zum Interim-Staging (Stadienzuordnung nach Vorbehandlung) bei fortgeschrittenen Hodgkin-Lymphomen und
  • Einsatz bei malignen Lymphomen bei Kindern und Jugendlichen.

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