Nrn. 5280 und 5300 GOÄ für MRT?

FRAGE: Es geht um die Ziffern 5280 und 5300 GOÄ. In der GOÄ finde ich nirgendwo beschrieben, dass diese Ziffern nicht für die Abrechnung eines MRT angesetzt werden dürfen. Können Sie mir sagen, wo ich etwas dazu finden kann? Oder wie es sich mit diesen Ziffern für die Abrechnung einer MRT-Leistung verhält?

ANTWORT: Die Nr. 5280 GOÄ beinhaltet die Myelographie und die Nr. 5300 GOÄ die Serienangiographie im Bereich von Schädel,Brust- und/oder Bauchraum (eine Serie). Diese Leistungen sind also Röntgenaufnahmen und haben nichts mit der Magnetresonanztomographie gemeinsam. Bereits aus diesem Grunde scheiden sie für eine Berechnung von MRT-Leistungen aus.

Für Leistungen, die auf Magnetresonanztomografischer Technik basieren, ist deshalb ein Rückgriff auf die Leistungen nach den Nrn. 5700 GOÄ ff. erforderlich. Daneben sind die ggf. erforderlichen Kontrastmittelgaben selbstverständlich abrechnungsfähig.