Notfall-CT als Kassenleistung berechenbar?

Frage: „Im Rahmen einer Notfallbehandlung wurde in unserer radiologischen Abteilung eine CT-Untersuchung am Krankenhaus an einem GKV-Patienten durchgeführt, der anschließend am selben Tag stationär in diesem Krankenhaus aufgenommen wurde. Ist die ambulante Leistung des Notfall-CT als kassenärztliche Leistung von uns berechnungsfähig?“

Antwort: Sie können eine notfall­mäßige CT-Untersuchung – gegebenenfalls aber auch eine CT-Untersuchung aus anderen, nicht notfallmäßigen Gründen – vor der stationären Aufnahme eines Patienten als ambulante Leistung nach dem EBM berechnen. Es kann sich ja zum Beispiel aus der CT-Untersuchung die Notwendigkeit zur stationären Behandlung ergeben. Allerdings sollten Sie in diesen Fällen die Uhrzeit der CT-Untersuchung exakt dokumentieren, um so im Zweifelsfall belegen zu können, dass die CT-Untersuchung vor der stationären Aufnahme erfolgte.

Sie möchten gerne kostenfrei weiterlesen?

  • Sie sind neu auf rwf-online.de?

    Dann registrieren Sie sich bitte einmalig für das Radiologen WirtschaftsForum, um alle Beiträge kostenfrei in voller Länge lesen zu können.


  • Sie sind bereits Leser des Radiologen WirtschaftsForum?

    Super! Dann geben Sie bitte einfach Ihre E-Mail-Adresse an.