Die eigentlich zum 01.01.2017 vorgesehene EBM-Reform ist um zwei Jahre verschoben worden.
KBV und Krankenkassen haben sich auf eine nochmalige Anpassung des Zeitplanes zur Weiterentwicklung des EBM verständigt. Der neue Zeitplan sieht vor, dass die Beratungen zur Weiterentwicklung des EBM bis 30.09.2018 abgeschlossen werden. Die Änderungen sollen dann zum 01.01.2019 in Kraft treten.
Als Gründe für die erneute Verschiebung werden die Komplexität der Überprüfung des EBM, die erforderliche Umsetzung gesetzlicher Aufträge und die Einbeziehung der für den Herbst 2017 zu erwartenden neuesten Kostenstrukturerhebungen in Arztpraxen des Statistischen Bundesamtes genannt.
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