Neubewertung der EBM-Nrn. 01750 ff. ab 1. Januar 2011
Der Bewertungsausschuss hat mit Wirkung zum 1. Januar 2011 eine Änderung der Bewertung der Gebührenpositionen für das Mammographie-Screening beschlossen. Anlass dieser Neubewertung ist die Reduzierung des Aufschlags für den organisatorischen Overhead zur Finanzierung des Mammographie-Screening-Programms von bisher 10 Prozent auf nur noch 1,5 Prozent.
Die neuen Bewertungen
Die Bewertung der EBM-Nrn. 01750 bis 01759 wurde wie folgt geändert:
EBM-Nr.
Bewertung alt in Punkten
Bewertung neu in Punkten
01750
1.630
1.505
01752
120
110
01753
2.645
2.440
01754
1.855
1.710
01755
3.315
3.060
01756
290
270
01757
315
290
01758
190
175
01759
850
785
Aufschlag für organisatorischen Overhead ab 1. Januar 2012
Die Neubewertung gilt zunächst nur für das Jahr 2011. Der Bewertungsausschuss hat bereits jetzt angekündigt, die Höhe des Aufschlags für den organisatorischen Overhead zum 1. Januar 2012 neu festzusetzen.
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