Kurative Stanzbiopsie der Mamma auch für Radiologen berechenbar

Der Bewertungsausschuss hat mit Wirkung zum 1. Juli 2010 die Präambel des Abschnitts 24.1 ergänzt. Ab Quartal 3/2009 können Radiologen, die über eine Abrechnungsgenehmigung nach der Qualitätssicherungsvereinbarung zur Vakuumbiopsie der Brust verfügen, auch die im Fachgruppenkapitel 08 – Gynäkologie – enthaltene EBM-Nr. 08320 für die kurative Stanzbiopsie der Mamma unter Ultraschallsicht abrechnen. Die Leistungslegende der EBM-Nr. 08320 lautet wie folgt: 

Legende EBM-Nr. 08320

Euro

Stanzbiopsie(n) der Mamma unter Ultraschallsicht 

Obligater Leistungsinhalt  

  • Stanzbiopsie(n) der Mamma,
  • Lokalanästhesie,
  • Mamma-Sonographie (Nr. 33041),
  • Veranlassung einer histologischen Untersuchung,

Fakultativer Leistungsinhalt  

  • Optische Führungshilfe bei Sonographie (Nr. 33091),

je Seite 














41,88

 

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