Honorarvereinbarung zum PKV-Basistarif ab 1. April 2010

Ende Januar haben die KBV und der PKV-Verband zur Vergütung ärztlicher Leistungen gegenüber Patienten, die im Basis­tarif der privaten Krankenversicherung versichert sind, eine neue Honorarvereinbarung getroffen, die auch im Einvernehmen mit der Beihilfe steht. Durch sie werden die Vergütungssätze des § 75 Abs. 3a SGB V abgelöst. Die Vereinbarung gilt ab dem 1. April 2010. Der vorläufige Endtermin ist der 31. Dezember 2012. 

Die Vereinbarung gilt nur für Basistarifversicherte. Für Standard­tarifversicherte gelten weiterhin die Sätze des § 75 Abs. 3a des SGB V. In der nachfolgenden Tabelle finden Sie die Faktoren, die ab dem 1. April bei Basistarif- und bei Standardtarif-Versicherten statt der „normalen“ GOÄ-Faktoren anzuwenden sind. 

GOÄ-Faktoren ab 1. April 2010

Leistungen  

Basistarif

Standardtarif

Abschnitt M (Labor) und Nr. 437 

0,9-fach

1,16-fach

Abschnitte A, E und O 

1,0-fach

1,38-fach

übrige 

1,2-fach

1,8-fach

 

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