G-BA beabsichtigt Erprobungsstudie zur PET/CT bei kolorektalem Karzinom

Für Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, deren Nutzen noch nicht hinreichend belegt ist, die jedoch das Potenzial einer Behandlungsalternative erkennen lassen, kann der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Richtlinien für eine Erprobung beschließen (§ 137e SGB V). Nach Ansicht des G-BA besitzt die PET/CT das Potenzial einer solchen Behandlungsalternative beim rezidivierenden kolorektalen Karzinom. Zudem liegen derart aussagefähige wissenschaftliche Daten vor, dass auf ihrer Grundlage Studien geplant werden können, die eine Bewertung des Nutzens der Methode auf einem ausreichend sicheren Erkenntnisniveau erlauben.