eGK gilt ab Januar 2015: Informieren Sie sich über die Details

Die alte Krankenversichertenkarte wird zum 1. Januar 2015 durch die elektronische Gesundheitskarte (eGK) abgelöst. Darauf haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Krankenkassen verständigt. Ab dem 1. Januar 2015 können die Versicherten – von wenigen Ausnahmen abgesehen – nur noch mit der eGK ihren Arzt oder Psychotherapeuten aufsuchen. Unabhängig vom aufgedruckten Gültigkeitsdatum ist die alte Krankenversichertenkarte für GKV-Versicherte ab 1. Januar 2015 nicht mehr gültig.

Mit der endgültigen Einführung der eGK stellen sich einige Detailfragen, zum Beispiel:

  • Was gilt bei der Abrechnung für Versicherte sogenannter sonstiger Kostenträger (zum Beispiel Heilfürsorge) und im Rahmen der Privatbehandlung?
  • Wie ist vorzugehen, wenn der GKV-Versicherte die Praxis ohne gültige eGK in Anspruch nimmt?
  • In welchem Umfang muss die Identitätsprüfung des Patienten in der Praxis vorgenommen werden?

Downloadhinweis

Zu diesen und zu weiteren Fragen hat die KBV in übersichtlicher Form „Praxisinformationen“ zur eGK erstellt. Diese finden Sie hier.

 

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