EÜR für 2011 muss elektronisch übermittelt werden

Während sich Bilanzierende mit der E-Bilanz noch Zeit lassen können, müssen Unternehmer, die ihren Gewinn mittels Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR – § 4 Abs.3 EStG) ermitteln, die EÜR für das Jahr 2011 schon elektronisch ans Finanzamt übermitteln. Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat dazu bereits das Formular EÜR 2011 mit einer ausführlichen Ausfüllanleitung veröffentlicht (Schreiben vom 21.11.2011, Az: IV C 6 - S2142/11/10001).

Wichtig: Wer sich für die elektronisch authentifizierte Übermittlung der EÜR entscheidet, benötigt dafür ein Zertifikat. Dieses erhält man im Anschluss an eine Registrierung auf www.elsteronline.de/eportal.

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