von Geschäftsführer Dr. Bernd May, MBM Medical-Unternehmensberatung GmbH, Mainz
Für die erfolgreiche Zusammenarbeit von Kliniken und radiologischen Praxen sind verschiedene Kriterien wichtig. Schon im Vorfeld sollte man sich über Fragen klar werden wie: Welche Fehler sollen die Partner bei der Entscheidung über das Ob und Warum einer Kooperation vermeiden? Welche Faktoren sind während der Kooperation für einen dauerhaften Erfolg wichtig? Inwiefern kommt es auf Softskills wie „Flexibilität im Denken und Handeln“, Anpassungsfähigkeit an sich ändernde unternehmerische, fachlich-qualitative und politische Rahmenbedingungen an?
Aus der Klinikperspektive sind die Hauptentscheidungskriterien für eine Kooperation:
Die Senkung der Versorgungskosten als großer Kostenblock spielt eine entscheidende Rolle. Hier kann von Anfang an eine erhebliche Entlastung schnell und spürbar realisiert werden.
Unter betriebswirtschaftlicher Betrachtung hat dagegen die Versorgungsqualität die größere Bedeutung. Das ist allerdings ein Erfahrungswert, der erst im Laufe einer gelebten Kooperation zuwächst und kritisch überprüft werden kann.
Aus Sicht der radiologischen Praxis weichen die Entscheidungskriterien vor Beginn einer Kooperation von denen einer Klinik-Geschäftsführung deutlich ab:
Jede Kooperation mit dem Ziel der Integration stationärer und ambulanter Versorgungsstrukturen verläuft dynamisch. Die Entwicklung wird beeinflusst durch:
Die Voraussetzung für eine erfolgreiche Zusammenarbeit ist dauerhaft nur gegeben, wenn auf beiden Seiten der Wille und die Bereitschaft zur Anpassung vorhanden sind und gelebt werden.
Praxis-Klinik-Kooperationen scheitern aus den folgenden Gründen:
Beispiel Sozialkompetenz |
Schwierig entwickeln sich Kooperationen, wenn sowohl Praxis als auch Klinik durch ein „Alpha-Tier“ vertreten werden, berichtet ein erfahrener ärztlicher Geschäftsführer einer Radiologiegruppe mit sechs Klinikkooperationen. Hier sind kluges Analysieren und Verhandeln mit einer Gesamtsicht der Vor- und Nachteile der Kooperation mit entsprechender Gewichtung gefragt. Werden in der Realität die eigenen Stärken jedoch überzogen wahrgenommen, können keine tragfähigen Kompromisse erarbeitet werden und die Kooperationen scheitern. |
Beispiel Qualität |
Ein großes Problem kann die Versorgungsqualität darstellen, wenn sie vom Praxismanagement nicht an die Versorgungsschwerpunkte der Klinik angepasst wird. Hierzu sind nicht nur apparative Innovationen erforderlich, sondern auch Investitionen in ärztliche Partner mit entsprechendem Spezialwissen. Ohne diese Spezialisierung der Leistungserbringer ist die von den klinischen Partnern geforderte Qualitätsnachfrage nicht zu erfüllen. |
Beispiel Service |
Aus der Perspektive einer Praxis ist eine Klinik – je nach Größe und Abteilungsstruktur – der größte Leistungsnachfrager mit Erlösanteilen, die weit über die EBM-Anteile hinausgehen können. Die Anpassung an die Serviceerwartung eines solchen Kunden durch die Praxis muss selbstverständlich sein. |
Beispiel Bedingungen |
Viel Flexibilität erfordert der Umgang mit den Vergütungsstrukturen für die Behandlung von GKV-Patienten einer Klinik versus den Erlösen, die der Praxis aus der Versorgung der stationären Privat-Patienten zufließen. Das Gesamtpaket ist entscheidend, sodass der GOÄ-Steigerungsfaktor 1,0-fach kein starres Kriterium sein muss. ERFAHRUNGSBERICHT | Aufseiten des ambulanten Partners ist ein differenziertes Verständnis für die Versorgungsbedingungen des klinischen Partners gefragt, berichtet Dr. Johannes Hezel, ärztlicher Leiter eines überregionalen MVZ in Schleswig-Holstein mit mehr als 30 Ärzten und fünf Klinikkooperationen. |
Die Rahmenbedingungen für die Leistungsvergütung in der EBM-Welt erzwingen bei den Praxen Konzentrationsprozesse. Im Ergebnis müssten Praxen mit 20 und mehr Radiologen sowie Partnerschaften mit Kliniken entstehen. Derartige Gruppen sind in ihrer Zusammensetzung unter den Gesichtspunkten der Sozialkompetenz, der fachlichen Profilierung, der Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit innerhalb der Gruppe und bei deren langfristiger Weiterentwicklung sehr inhomogen.
Entweder wird die Gruppe von einem mit Managementtalenten ausgestatteten Geschäftsführer in der Weise geführt, dass homogen für die Gruppe wirkende Entscheidungen getroffen werden können. Oder aber die Gruppe ist aus sich heraus konsensfähig (dies hat der Autor in seiner 30-jährigen Berufspraxis allerdings tatsächlich nur in einem einzigen Fall erlebt). Insofern spielt also eine zentrale Führungsstruktur beim Zustandekommen von Entscheidungen die wesentliche Rolle.
ERFAHRUNGSBERICHT | Im Ergebnis scheitern Kooperationen oft an der Inhomogenität der Interessen und der fehlenden effizienten zentralen Führungsstruktur, wie Dr. Johannes Hezel erklärt.
Die Erfolgskriterien einer integrierten radiologischen Versorgung lassen sich leicht zusammenfassen:
ERFAHRUNGSBERICHT | Dr. Karlgeorg Krüger aus Essen blickt auf eine 30-jährigen Erfahrung bei der Versorgung der stationären Patienten eines dynamisch sich entwickelnden Klinikumfeldes zurück. Aus seiner Kooperationserfahrung heraus fordert er zusätzlich, dass die gesamte radiologische Versorgung nicht getrennt wird, sondern in der Hand eines Partners zusammengeführt wird.
Er wünscht sich nur eine möglichst geringe wirtschaftliche Verflechtung mit dem Träger, betont die hohe Dienstleistungsbereitschaft über 24 Stunden an sieben Tagen der Woche. Hierbei setzt er auch auf die teleradiologische Versorgungskette mit kompletter Digitalisierung und der Garantie eines Facharztstandards.
Großen Wert legt er auf ein hohes Serviceniveau mit kurzen Wartezeiten für die Patienten und den klinischen Partner bei Untersuchungsanmeldung, Untersuchungsdurchführung und Befundverfügbarkeit. Interdisziplinäres Arbeiten sei wichtig. Für die Kommunikation mit den anfordernden Kliniken müssten die Voraussetzungen für ein leistungsstarkes RIS/PACS geschaffen werden.
Wichtig seien auch regelmäßige Termine mit der Klinik-Geschäftsleitung und der Austausch über die Bedingungen reibungsfreier Versorgungsabläufe.
Die Geschäftsführung einer maximal versorgenden Klinikgruppe mit Beteiligung an einem radiologischen MVZ solle Wert darauf legen, dass der Praxispartner mit Verantwortung für das Prozessmanagement im MVZ die Versorgungsprozesse der Klinik effizient unterstützt. Über die Vertragsarztsitze im MVZ sollte die ambulant-fachärztliche Versorgung im Umfang der zulässigen Budgets auf das MVZ konzentriert werden. Außerdem dürften die ambulanten Privat-Patienten nicht am MVZ vorbei in die einzelnen Praxisstandorte geleitet werden.
Zu allem gehöre eine entsprechende apparative Ausstattung im MVZ ebenso wie eine mit fachärztlichen Spezialisten. So könnten die diagnostischen und interdisziplinären Versorgungsprozesse innerhalb des MVZ unter einem Klinikdach homogen ablaufen. Sie erfordern nicht etwa das Einschalten externen Know-hows an anderen Standorten.
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