Corona-Infektion als Arbeitsunfall?

Eine Infektion mit dem Coronavirus muss für die Anerkennung von COVID-19 als Arbeitsunfall oder Berufskrankheit nachgewiesen sein. Daher sollte die berufsbedingte Corona-Infektion mit einem PCR-Test dokumentiert sein.

Auch in der Radiologie denkbar: Infektion durch berufliche Tätigkeit

Hierauf weist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hin. So könne eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 ein Versicherungsfall für die gesetzliche Unfallversicherung sein. Voraussetzung hierfür sei:

  • Die versicherte Person hat sich nachweislich mit SARS-CoV-2 infiziert.
  • Die Infektion kann auf die versicherte Tätigkeit (zum Beispiel Arbeit oder Schulbesuch) zurückgeführt werden.
  • Die versicherte Person zeigt Symptome einer Erkrankung an COVID-19.

Testergebnis sollte dokumentiert werden

Das entsprechende Testergebnis sowie die Umstände der Infektion sollten im Verbandsbuch/Meldeblock des Betriebs, der Praxis oder der Klinik dokumentiert werden. Die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse kann diese Unterlagen dann nutzen, um zu ermitteln, ob es sich bei der Erkrankung um einen Versicherungsfall handelt.