Ab 2018 gelten wieder Stichprobenprüfungen für CT

Ab Januar 2018 müssen bei CT-Leistungen von den KVen wieder obligatorisch Stichprobenprüfungen im Umfang von „in der Regel mindestens vier Prozent“ der abrechnenden Ärzte durchgeführt werden. Denn:

  • Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte den KVen zwar im Bereich der Computertomographie freigestellt, die Stichprobenprüfungen auf Basis der Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Radiologie zu reduzieren oder ganz auszusetzen, sofern bei den Stichprobenprüfungen überwiegend „keine“ oder nur „geringe“ Beanstandungen festgestellt wurden.
  • Diese Regelung war bis zum 31.12.2017 befristet.
  • Da mit den Krankenkassen aber keine Verständigung über eine Verlängerung erzielt werden konnte, werden nun CT-Untersuchungen wieder stichprobenmäßig geprüft.

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