Ab Januar 2018 müssen bei CT-Leistungen von den KVen wieder obligatorisch Stichprobenprüfungen im Umfang von „in der Regel mindestens vier Prozent“ der abrechnenden Ärzte durchgeführt werden. Denn:
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte den KVen zwar im Bereich der Computertomographie freigestellt, die Stichprobenprüfungen auf Basis der Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Radiologie zu reduzieren oder ganz auszusetzen, sofern bei den Stichprobenprüfungen überwiegend „keine“ oder nur „geringe“ Beanstandungen festgestellt wurden.
Diese Regelung war bis zum 31.12.2017 befristet.
Da mit den Krankenkassen aber keine Verständigung über eine Verlängerung erzielt werden konnte, werden nun CT-Untersuchungen wieder stichprobenmäßig geprüft.
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