Übermittlungsdetails und Vergütung

Ab dem 01.01.2017 werden elektronische Arztbriefe laut Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz) finanziell gefördert. Die Krankenkassen zahlen dann eine Pauschale von 55 Cent für jeden elektronisch übermittelten Brief, wenn dessen Übertragung sicher erfolgt und der Papierversand entfällt. Nach der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) wird diese Förderung zwischen Sender und Empfänger aufgeteilt: 28 Cent erhalten Ärzte für den Versand eines elektronischen Arztbriefs (Nr. 86900 EBM), 27 Cent für den Empfang (Nr. 86901 EBM). Als Obergrenze gilt für Radiologen und Nuklearmediziner die Anzahl der Behandlungsfälle in dem jeweiligen Quartal, multipliziert mit dem Faktor 2. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär.