Übergangsregelung für 18-Fluor-PET verlängert bis 31. Dezember 2009
Entgegen ursprünglichen Erwartungen hat sich die Versorgungssituation mit 99m-Technetium für Knochenszintigraphien nicht wesentlich verbessert. Aus diesem Grunde haben KBV und Krankenkassen am 17. Juni 2009 eine weitere Verlängerung der Übergangsregelung zur Durchführung von PET-Untersuchungen mit 18-Fluorid bis zum 31. Dezember 2009 beschlossen. Weiterhin können PET-Untersuchungen unter bestimmten Bedingungen mit 18-Fluorid als vorübergehende Alternative zur Knochenszintigraphie bei GKV-Versicherten durchgeführt und abgerechnet werden.
Sie möchten gerne kostenfrei weiterlesen?
Sie sind neu auf rwf-online.de?
Dann registrieren Sie sich bitte einmalig für das Radiologen WirtschaftsForum, um alle Beiträge kostenfrei in voller Länge lesen zu können.
Sie sind bereits Leser des Radiologen WirtschaftsForum?
Super! Dann geben Sie bitte einfach Ihre E-Mail-Adresse an.